Rechtliches
Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen
Transparente Regeln für Aufnahmen auf dem Gelände: Wann Einwilligungen eingeholt werden, wie widersprochen werden kann und was für private und gewerbliche Aufnahmen gilt.
Stand: Entwurf – rechtliche Freigabe ausstehend
1. Grundsatz
Der Eintritt auf das Gelände, der Erwerb einer Eintrittskarte oder eine Buchung stellt keine Einwilligung in die Veröffentlichung erkennbarer Aufnahmen dar.
Veröffentlichungen erfolgen nur auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung oder – bei nicht individualisierenden Übersichtsaufnahmen – auf Grundlage eines überwiegenden berechtigten Interesses unter Wahrung der Rechte der abgebildeten Personen.
2. Aufnahmen mit gesonderter Einwilligung
Für folgende Aufnahmen wird stets eine gesonderte, freiwillige Einwilligung eingeholt:
- Porträt- und Familienaufnahmen
- Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen (zusätzlich Einwilligung der Sorgeberechtigten)
- Interviews und Statements
- Kleingruppenaufnahmen, auf denen Personen erkennbar im Mittelpunkt stehen
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
3. Übersichts- und Stimmungsaufnahmen
Weiträumige Übersichts-, Luft- und Stimmungsaufnahmen können ohne Einzeleinwilligung veröffentlicht werden, sofern einzelne Personen nicht individualisierend hervorgehoben werden.
Auf Wunsch werden Aufnahmen unkenntlich gemacht oder entfernt.
4. Widerspruch und Löschung
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung ist jederzeit formlos möglich – an der Rezeption, telefonisch unter +49 6045 952643 oder per E-Mail an info@campingpark-gedern.de.
Betroffene Aufnahmen werden nach Prüfung unverzüglich entfernt oder unkenntlich gemacht.
5. Private Aufnahmen von Gästen
Private Aufnahmen sind zulässig, dürfen aber die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste nicht verletzen. Andere Personen dürfen nicht ohne deren Einverständnis erkennbar aufgenommen oder veröffentlicht werden.
In Sanitäranlagen, Umkleiden und Duschen sind Foto- und Videoaufnahmen ausnahmslos untersagt.
6. Gewerbliche Aufnahmen und Drohnen
Gewerbliche Foto-, Film- und Drohnenaufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung. Für Drohnenflüge gelten zusätzlich die luftrechtlichen Vorschriften.
Mit „TODO“ gekennzeichnete Angaben werden vor der Veröffentlichung durch die Stadt Gedern ergänzt und durch Rechtsamt beziehungsweise Datenschutzbeauftragte geprüft.
