Rechtliches
Mietbedingungen für SUP-Boards und Kajaks
Bedingungen für die Ausleihe von Stand-up-Paddle-Boards und Kajaks an der Verleihstation am Gederner See. Vertragspartner ist der Betreiber der Verleihstation.
Stand: August 2026
1. Vertragspartner
Die Verleihstation für SUP-Boards und Kajaks wird eigenverantwortlich betrieben durch GK2 Technologies, Inhaber Karlheinz Görg (Marke AQUADOCK), Stresemannstraße 25, 61231 Bad Nauheim, Telefon 06032 99 11 029, E-Mail info@aquadock.de.
Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen der mietenden Person und dem Betreiber der Verleihstation zustande. Die Stadt Gedern ist nicht Vertragspartnerin dieser Leistung.
Für den Aufenthalt auf dem Gelände und am Badesee gelten ergänzend die Platzordnung und die Badeordnung.
2. Voraussetzungen für die Ausleihe
- Mietende Personen müssen volljährig sein; Minderjährige nur mit Einwilligung und in Begleitung einer aufsichtsführenden volljährigen Person.
- Ausreichende Schwimmfähigkeit ist Voraussetzung.
- Unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln erfolgt keine Ausleihe.
- Die Einweisung des Personals ist verbindlich zu beachten.
Die Einbehaltung von Personalausweisen oder Reisepässen als Sicherheit erfolgt nicht. Zur Identifizierung genügt die Vorlage eines Ausweisdokuments; die Daten werden lediglich zur Vertragsabwicklung notiert.
3. Sicherheit und Ausrüstung
- Zur Verfügung gestellte Schwimmhilfen sind während der gesamten Fahrt zu tragen.
- Der ausgewiesene Fahrbereich sowie abgesperrte Zonen, der Badebereich und Angelbereiche sind zu beachten.
- Bei aufziehendem Unwetter, Gewitter oder starkem Wind ist das Wasser unverzüglich zu verlassen.
- Anweisungen der Aufsicht und des Personals ist Folge zu leisten.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr; eine Wasseraufsicht für Ausleihende wird nicht gestellt.
4. Mietzeit und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe an der Verleihstation innerhalb der Öffnungszeiten. Das Material ist im übernommenen Zustand zurückzugeben.
Bei witterungsbedingtem Abbruch durch die Verleihstation wird die nicht genutzte Mietzeit anteilig erstattet oder ein Ersatztermin angeboten.
5. Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Mietende Personen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden am Mietmaterial. Schäden werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet; pauschale Strafzahlungen werden nicht erhoben.
6. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Ausleihe ist der Betreiber der Verleihstation verantwortlich.
Mit „TODO“ gekennzeichnete Angaben werden vor der Veröffentlichung durch die Stadt Gedern ergänzt und durch Rechtsamt beziehungsweise Datenschutzbeauftragte geprüft.
