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AGB

PLATZORDNUNG
für das Erholungsgebiet am Gederner See

 

 

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Anmeldung 

Bei der Ankunft meldet sich der Campinggast unverzüglich bei der Platzverwaltung an. Für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer sind die Gebühren nach den jeweils gültigen Gebührensätzen sofort  zu entrichten.

 

Die Bezahlung wird durch eine Rechnung/Quittung bestätigt. Die Rechnung/Quittung ist den hierzu berechtigten Personen beim Betreten des Platzes, bei Kontrollen und vor Abreise in der Anmeldung vorzuzeigen.

 

Die Platzverwaltung ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise jedes Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen und ggf. auch als Sicherheit einzubehalten.

 

§ 2 Gebühren 

Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung, die bei der Platzverwaltung ausliegt. Die Aufenthaltsdauer wird nach Nächten berechnet. Die Abreise muß bis 13:00 Uhr erfolgen. Bei Abreise nach 13:00 Uhr wird ein zusätzlicher Aufenthaltstag berechnet.

 

§ 3 Beschränkungen für die Aufnahme von Campern 

1. Die Campingplatzverwaltung ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Campingplatzordnung und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.


2. Landfahrer haben keinen Zutritt zum Campingplatz. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung des Campingplatzhalters.


3. Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Benutzung des Campingplatzes nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder auf schriftlichen Antrag dieser gestattet.

 

§ 4 Allgemeines Verhalten 

(1) Der Campinggast hat sich dem allgemeinen Anstand entsprechend zu verhalten. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Auftreten sowie die Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

 

Den Weisungen der Platzverwaltung und der Beauftragten der Stadt Gedern  ist Folge zu leisten. Insbesondere bezüglich des Aufstellens von Kraftfahrzeugen, Zelten, Wohnwagen usw.

 

(2)Jede Person, die das Erholungsgebiet am Gederner See mit Campingplatz betritt, erkennt die Platzordnung an.

 

(3) Verstöße gegen diese Platzordnung müssen sehr ernst genommen und mit Platzverweis geahndet werden.

 

§ 5 Platzzuweisung 

Der Platzverwalter weist den Stellplatz zu. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.


§ 6 Aufbau der Zelte / Wohnwagen 

Zelte und Wohnwagen sind nach Möglichkeit sofort nach Ankunft und vorheriger Anmeldung aufzustellen. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten.

 

Es ist darauf zu achten, daß niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Die ausgegebenen Kontrollzettel mit dem Abreisedatum sind sichtbar am Zelt / Wohnwagen anzubringen.

 

§ 7 Lagerfeuer 

Im Bereich des Erholungsgebietes am Gederner See darf offenes Feuer nur an den hierfür vorgesehenen Feuerstellen ausschließlich auf der großen Zeltwiese entzündet und unterhalten werden. Bei Verstoß wird eine Gebühr von € 30,00 (zur Wiederherstellung der Rasenfläche) erhoben. Das Feuer an erlaubten Feuerstellen muß ständig beaufsichtigt werden. 

 

§ 8 Müllbeseitigung 

Abfälle gehören ausschließlich nach Sorten getrennt in die hierfür vorgesehenen Müllbehälter. Verstöße werden nach den Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetztes geahndet und können erforderlichenfalls auch zu einem Platzverweis führen.

 

§ 9 Lärmbelästigung 

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und dauert bis 06:00 Uhr früh. Die Mittagsruhe beginnt um 13:00 Uhr und dauert bis 15:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Platz befahren. Tonwiedergabegeräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen.

 

Im Interesse aller Platzgäste sind während der Ruhezeiten auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist störender Lärm zu vermeiden. Das Aufstellen von Lautsprechern und das Betreiben von Musikanlagen aus Autos heraus ist generell untersagt.

 

§ 10 Fahrzeugverkehr innerhalb des Erholungsgebietes 

(1) Codekarten. Für Fahrzeuge, die über das Ausladen hinaus auf dem Campingplatz verbleiben, wird eine Codekarte benötigt. Für die Codekarte ist eine Kaution von € 10,00 zu hinterlegen. Die Codekarten sind am Tag der Abreise vor 13.00 Uhr in der Anmeldung zurückzugeben. Bei späterer Rückgabe wird die Kaution nicht erstattet.


Die Platzverwaltung kann nach eigenem Ermessen die Ausgabe von Codekarten und damit das Parken eines Fahrzeuges innerhalb des Campingplatzes ablehnen. In diesem Fall ist das KFZ kostenfrei auf dem Parkplatz vor dem Erholungsgebiet zu parken.


(2) Das Fahren mit Fahrzeugen auf dem Campingplatz ist nur zur An- und Abfahrt gestattet. Es ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo zu fahren. Den Campinggästen ist das Fahren innerhalb des Campingplatzes nicht gestattet.

 

Kraftfahrzeuge dürfen weder auf dem Campingplatz noch an den Ufern des Gederner Sees gewaschen werden. Abgestellte Wohnwagen dürfen nicht mit einem an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Schlauch gewaschen werden.


§ 11 Mitbringen von Haustieren 

Haustiere sind ständig an der Leine zu halten. Verschmutzungen, die durch Haustiere verursacht werden, sind vom Halter sofort zu beseitigen. Sind bellende Hunde Ursache von Lärmbelästigungen, kann das Mitbringen dieser Tiere verboten werden.

 

Das Baden und Waschen von Tieren im Gederner See oder in den Waschhäusern ist verboten. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld von €  10,00 erhoben und Platzverweis erteilt.

 

§ 12 Benutzung des Sees 

Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Gedern übernimmt keine Haftung. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Die Benutzung der Boote ist ausschließlich Schwimmern vorbehalten und erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.

 

Die Benutzung von Sufbrettern und Segelbooten ist nur insoweit erlaubt, als dies mit dem allgemeinen Badebetrieb vereinbar ist. Motorfahrzeuge jeglicher Art sind auf dem Gederner See nicht zugelassen mit Ausnahme von Rettungsbooten.

 

§ 13  Unerlaubter Zutritt

Während der Kassenöffnungszeiten in den Sommermonaten ist das Betreten des Erholungsgebietes für Tagesgäste gebührenpflichtig (siehe gesonderte Preisliste). Tagesgäste, die zur Umgehung der Tagesgebühr das Gelände in unerlaubter Weise betreten, müssen ein Ordnungsgeld von € 5,00 entrichten. Das Gelände ist bis 22:00 Uhr zu verlassen. Ausgenommen hiervon sind Gäste unserer Restauration und genehmigte Sonderveranstaltungen.

 

§ 14  Verlassen des Campingplatzes

Der Abbau von Zelten / Wohnwagen ist nicht vor 7:00 Uhr gestattet. Der Stellplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bis 13:00 Uhr in der Anmeldung ab.

 

Ebenfalls ist die Verlängerung des Aufenthaltes bis 13:00 Uhr in der Anmeldung anzumelden. Die ausgegebene Codekarte für die Schrankenanlage ist am Tag der Abreise vor 13:00 Uhr zurückzugeben. Bei späterer Rückgabe wird die Kaution nicht erstattet.

 

§ 15 Waffen

Das Mitführen von Schuß-, Hieb-, und Stichwaffen ist im gesamten Erholungsgebiet verboten und hat sofortigen Platzverweis zur Folge.

 

§ 16 Parkplätze

Die Stadt Gedern behält sich das Recht vor, für das Parken von Fahrzeugen innerhalb des Erholungsgebietes gemäß einer besonderen Benutzungsordnung eine Parkgebühr zu erheben.

 

§ 17 Haftungsvorschriften

Vesicherungs- bzw. Schadensersatzansprüche (z.B. Brand, Einbruch, Diebstafhl, Beschädigung durch Bäume) gegen die Stadt sind ausgeschlossen.


§ 18 Wasser, Toiletten, Reinigung

Der Wasserverbrauch wird vorerst noch nicht besonders in Rechnung gestellt, solange die technischen Voraussetzungen hierfür noch nicht vorhanden sind. Es ist darauf zu achten, daß Wasserhähne nach Gebrauch sofort geschlossen werden. Das Reinigen von Geschirr ist nur an den hierfür vorgesehenen Spülbecken erlaubt.


Die Toiletten und Waschräume sind nach Benutzung in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen. Wer Toiletten und Waschräume vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt, hat die entstehenden Reinigungskosten zu erstatten und muß mit sofortigem Platzverweis rechnen.

 

Kinder unter 6 Jahren dürfen die Toiletten und Waschräume nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

 

§ 19 Stromversorgung

Die Entnahme von Strom aus den bereitgestellten Stromabnahmestellen ist nur nach Anmeldung / Bezahlung bei der Platzverwaltung gestattet. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Benutzer selbst gegenüber der Stadt Gedern und geschädigten Dritten.


Für die Zuleitung zum Wohnwagen/Zelt sind nur Kabel mit einem Querschnitt von mindestens 1,5 qmm NYY zugelassen. Die zulässige Höchstbelastung pro Anschluß beträgt 6 Amper. Defekte Kabel sowie fehlerhafte Verlegungen führen zur sofortigen Stromabschaltung durch die Platzverwaltung.

 

§ 20 Verstöße gegen die Platzordnung / Platzverweis

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Platzordung oder gegen vom Platzverwalter oder dessen Beauftragte gegebene Anweisungen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. In einem solchen Fall ist der Platz sofort, bei in der Nacht ausgesprochenem Platzverweis am nächsten Morgen bis 10.00 Uhr zu verlassen.

 

Eine Gutschrift bereits gezahlter Gebühren wird in solchen Fällen ausgeschlossen. Eine Anzeige wegen Ruhestörung oder Hausfriedensbruchs für den Fall, daß der Anordnung eines Platzverweises nicht Folge geleistet wird, bleibt vorbehalten.

 

§ 21 Inkrafttreten

Die Platzordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2004 in Kraft.

 

63688 Gedern, 30.12.2003

Wirtschaftliche Betriebe der Stadt Gedern

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